ZUSCHÜSSE ZUM HEIZEN IM WINTER 2024/25

Die Stadtgemeinde übernimmt heuer erstmals auch die Kosten für die Brennstoffaktion des ehemaligen Sozialhilfeverbandes.

Heizkostenzuschuss € 120,00

Die Antragstellung für diesen Heizkostenzuschuss findet von Dienstag, 1. Oktober bis Donnerstag, 31. Oktober 2024 statt.

Um diesen Zuschuss für die Winterheizperiode 2024/25 zu beantragen, kommen Sie bitte von Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr und Freitag von 08:00-12:00 Uhr in das Referat Soziales, Familie & Frauen, 1. Stock, Zimmer 114/115/116, im Rathaus der Stadt Leoben.

Für eine rasche Abwicklung des Heizkostenzuschusses wird die Antragstellung wieder alphabetisch, den NACHNAMEN betreffend, abgewickelt werden, weshalb wir Sie bitten, nur in der auf Sie zutreffenden Woche ein Ansuchen zu stellen:

BITTE BEACHTEN
01. Oktober – 04. Oktober 2024 A-E
07. Oktober – 11. Oktober 2024 F-J
14. Oktober – 18. Oktober 2024 K-N
21. Oktober – 25. Oktober 2024 O-S
28. Oktober – 31. Oktober 2024 T-Z

WER KANN UM DEN ZUSCHUSS ANSUCHEN?

Jene Personen bzw. Familien, deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heizkosten und Strom) und Anrechnung einer eventuellen Mietzinsbeihilfe oder Wohnunterstützung, sowie bei Eigenheimbe- sitzer innen nach Abzug eines Pauschalbetrages in Höhe von € 150,00, folgende Richtwerte nicht übersteigt:

  • Für 1-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz) €1217.96
  • Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften €1.921.46
  • Erhöhung für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug €242,73
    (SUG-Richtsatz 21% von € 1155.84 für ein Kind)


Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezüge (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht anzurechnen. Personen, die in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, sind von der Aktion ausgenommen.

Folgende Dokumente von allen im Haushalt lebenden Personen sind in KOPIE mitzubringen:

Amtlicher Lichtbildausweis | Melderettel | Mietzinsbescheid | Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe | Unterhalt/Alimente | Einkommensnachweis (auch ausländische Personen)

Heizkostenzuschuss für LE Sozialcard Besitzer:innen € 80,00

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben in der Höhe von € 80.00 sind auch heuer alle LE Sozialcard-Besitzer innen berechtigt.

Wenn Sie bereits im Besitz einer gültigen LE Sozialcard für das Jahr 2024/25 sind, wird Ihnen der Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben in der Höhe von € 80,00 automatisch auf ihr angegebenes Konto überwiesen.

Sie haben die LE Sozialcard noch nicht beantragt, würden Sie noch gerne beantragen oder haben diesbezüglich noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte das Referat Soziales, Familie & Frauen unter der Telefonnummer

03842 4062-319
www.leoben.at/sozialcard

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark € 340,00

Diese Maßnahme wird vorbehaltlich eines entsprechenden Regierungsbeschlusses auch in diesem Jahr bestehen bleiben. Nähere Infos finden Sie unter www.soziales.steiermark.at

Sie können den Antrag ebenfalls persönlich im Referat Soziales Familie & Frauen stellen.

Haben Sie Fragen zu den Heizkostenzuschüssen, dann rufen Sie bitte die Telefonnummer 03842 4062-319 an!